Tobias Berlet
Studiositz
Elberfelder Str. 76a, 58099 Hagen
E-Mail: tobias@airplay.studio
Steuernummer: 321/5020/2098
1. Leistungen
Auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringt Tobias Berlet temporäre Leistungen, insbesondere – aber nicht ausschließlich:
- Erstellung von Sounddesigns
- Audio-Fachplanungen
- Leistungen als Toningenieur / Tonmeister / FOH-Techniker
- Musikproduktionen
- Immersive-Audio-Studio-Leistungen
Für Festinstallationen und die Vermietung von Veranstaltungstechnik gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Preisangebote von Tobias Berlet sind keine Angebote im Sinne des § 145 BGB, sondern lediglich unverbindliche Einladungen zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
Der Kunde gibt sein Angebot durch Annahme des Preisangebots ab. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder in Textform erfolgende Annahme durch Tobias Berlet zustande.
AGB des Kunden finden keine Anwendung – auch dann nicht, wenn sie widersprechende Klauseln enthalten.
3. Haftung
Mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet Tobias Berlet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche Dritter, sofern sie in den Schutzbereich dieses Vertrags einbezogen sind.
4. Pflichten von Tobias Berlet
Tobias Berlet verpflichtet sich, die übernommenen Aufgaben sorgfältig und unter Berücksichtigung aller vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen gewissenhaft auszuführen.
Er verpflichtet sich zudem, über vertrauliche Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, wenn Dritten schwerwiegende Nachteile drohen oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.
Für persönliche Schutzausrüstung seiner eigenen Mitarbeiter sorgt Tobias Berlet selbst. Für Schutzausrüstung des Auftraggebers oder anderer Beteiligter ist der Auftraggeber verantwortlich.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Tobias Berlet frühzeitig über Abläufe, Einsatzzeiten und -dauern zu informieren,
- Änderungen unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen,
- die Voraussetzungen zur pünktlichen Leistungserbringung zu schaffen.
Nachteile aus Annahmeverzug trägt ausschließlich der Auftraggeber.
Stellt der Auftraggeber eigenes Personal, trägt er die alleinige Verantwortung für:
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Rechtsstatus (Arbeitnehmer, Selbstständige, Werkstudenten, Praktikanten usw.)
Die Koordination der Arbeiten im Sinne der DGUV Vorschrift 1 obliegt dem Auftraggeber. Er muss Tobias Berlet schriftlich oder in Textform über projektrelevante Risiken am Einsatzort informieren.
6. Arbeitszeiten und Mehrstunden
Vereinbarte Tagespauschalen gelten für ein Tagwerk von 9 Stunden.
Mehrstunden werden wie folgt abgerechnet:
- ab der 1. Mehrstunde: +15 % des Tagessatzes je Stunde
- ab der 3. Mehrstunde: +25 % des Tagessatzes je Stunde
Bei Projekten mit Hotelübernachtungen zählt der Weg zwischen Unterkunft und Projektort als Arbeitszeit. Der Auftraggeber trägt das Risiko, eine Unterkunft in angemessener Nähe bereitzustellen.
7. Unterkunft
Der Auftraggeber stellt eine angemessene Unterkunft bereit, die dem deutschen 3-Sterne-Standard entspricht oder diesem gleichkommt. Frühstück muss enthalten sein.
Ist die Unterkunft unzumutbar, muss der Auftraggeber unverzüglich Ersatz bereitstellen. Andernfalls ist Tobias Berlet berechtigt:
- selbst eine Unterkunft auf Kosten des Auftraggebers zu buchen (ohne 3-Sterne-Beschränkung), oder
- vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
8. Verpflegung
Der Auftraggeber stellt während des Projekts ausreichende und qualitativ angemessene Verpflegung sicher, bestehend aus:
- mindestens einer warmen Mahlzeit pro Tag
- warmen und kalten Getränken in ausreichender Menge
Fehlt die Verpflegung oder ist sie unzumutbar, darf Tobias Berlet auf Kosten des Auftraggebers für Ersatz sorgen.
9. An- und Abreise
An- und Abreise sind im Angebot enthalten. Ein Reisetag umfasst maximal 10 Stunden. Abreiseort ist der Firmensitz von Tobias Berlet.
Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug werden berechnet mit:
- 0,30 €/km netto bis 20 km
- 0,38 €/km netto ab 21 km
An Reisetagen werden keine weiteren Leistungen geschuldet, außer wenn vertraglich anders vereinbart.
10. Material
Stellt der Auftraggeber Material, muss es sicher und gebrauchsfähig sein, allen anerkannten Normen und Regeln der Technik entsprechen (DIN, EN, VDE etc.), sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Anforderungen entsprechen und Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften genügen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Wartung und Prüfintervalle.
Vom Auftragnehmer bereitgestelltes Material unterliegt seiner Verantwortung und ist im Angebot ausgewiesen. Es wird Ware mittlerer Art und Güte geschuldet, sofern keine besonderen Anforderungen vereinbart wurden.
11. Zahlungen
Ist kein gesonderter Zahlungsplan vereinbart, gilt:
- Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Ab dem 15. Tag tritt Verzug ohne Mahnung ein.
- Verzugszinsen: 8 % über dem Basiszins p. a.
Weitere Verzugsschäden können geltend gemacht werden. Werden vereinbarte Teilzahlungen nicht fristgerecht geleistet, ist Tobias Berlet bis zur Zahlung nicht zur weiteren Leistung verpflichtet.
12. Rücktritt / Stornierung
Storniert der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von Tobias Berlet zu vertreten sind:
- bis 30 Tage vor Projektbeginn: kostenlos
- 30 bis 14 Tage vorher: 50 % des Auftragswerts
- 14 bis 7 Tage vorher: 75 % des Auftragswerts
- weniger als 7 Tage vorher: 100 % des Auftragswerts
Ein höherer Schaden kann durch Tobias Berlet nachgewiesen werden.
13. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz von Tobias Berlet. Tobias Berlet kann den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
14. Salvatorische Klausel / Schriftform
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.